Das Altersvorsorgedepot: Welche Chancen bietet es für Ihre Altersvorsorge?


Was ist das Altersvorsorgedepot?
Anders als bei klassischen Vorsorgelösungen mit umfassenden Garantien können beim Altersvorsorgedepot die Chancen des Kapitalmarkts stärker genutzt werden. Gleichzeitig tragen Anleger*innen entsprechende Wertschwankungen und Verlustrisiken.
Entscheidend ist jedoch nicht, ob dieses neue Modell „modern“ klingt, sondern ob es zu Ihrer Lebenssituation, Ihrem Anlagehorizont und Ihrer gesamten Vorsorgestrategie passt.
Das Altersvorsorgedepot ist nur ein möglicher Baustein Ihrer finanziellen Zukunft. Welche weiteren Möglichkeiten es gibt, erfahren Sie auf meiner Seite zur Altersvorsorgeberatung.
Chancen des Altersvorsorgedepots
Höhere Renditechancen
Flexiblere Auszahlung
Staatliche Förderung
Nutzung des Kapitalmarkts

Varianten des Altersvorsorgedepots
Standard
- Online-Produkt
- günstige Kostenstruktur
- eingeschränkte Auswahl an Fonds
- keine Garantien
- Auszahlplan mind. bis 85. Lebensjahr
Idividuell
- Anlage individuell gestaltbar
- breite Auswahl an Fonds / ETFs
- mit Beratung
- keine Garantien
- Auszahlplan mind. bis 85. Lebensjahr
Versicherung
- Depot innerhalb eines Vertragsmantels
- Kosten tarif- und anbieterabhängig
- Garantien wählbar
- Auszahlung als lebenslange Rente
"Wohnriester"
- über Bausparkassen
- Kapitalentnahme für Wohnzwecke oder Förderung von Tilgungsleistungen
- Kosten anbieter- und tarifabhängig
Altersvorsorgedepot oder Riester-Rente:
Was ist der Unterschied?
Riester-Rente
Altersvorsorgedepot
Beiträge
- Geförderter Höchstbeitrag: 1.800 € p.a. zzgl. Zulagen
- Mindestbeitrag: 120 € p.a.
- Geförderter Höchstbeitrag: 1.800 € p.a. zzgl. Zulagen
- Mindestbeitrag: 120 € p.a.
Zulagen
- Absolute Zulagenförderung
- Grundzulage: 175 € p.a.
- Kinderzulage: 185 € bzw. 300 € p.a.
- Bonus für „Berufseinsteiger*innen“ (einmalig, bis max. 25. Lebensjahr): 200 €
- Proportionale Zulagenförderung
- Grundzulage: 50% bis 360 € Beitrag p.a., 25% bis max. 1.800 € p.a., insgesamt max. 540 € p.a.
- Kinderzulage: 300 € p.a.
- Bonus für „Berufseinsteiger*innen“ (einmalig, bis max. 25. Lebensjahr): 200 €
Ansparen
- Verträge mit 100% Beitragsgarantie
- Aktienquote meist unter 30%
- Tarife mit 80% oder 100% Garantie sowie kapitalmarktbasierte Lösungen ohne Garantie wählbar
- Aktienquote bis zu 100%
Kosten
- typischerweise Zillmerung, d.h. Verteilung der Abschlusskosten über mind. 5 Jahre
- Verteilung der Abschlusskosten über die gesamte Ansparphase
Entnahme
- lebenslange Rente ab frühestens 62. Lebensjahr
- bis zu 30% Teilauszahlung zum Rentenbeginn möglich
- Rentenbeginn i.d.R. frühestens ab 65. Lebensjahr, spätestens ab 70. Lebensjahr
- Auszahlplan bis mind. 85. Lebensjahr
- lebenslange Rente in der Versicherungslösung wählbar
- bis zu 30% Teilauszahlung zum Rentenbeginn möglich
Fokus
- Absicherung des angesparten Kapitals
- planbare Altersversorgung.
- höhere Flexibilität
- langfristige Renditechance bei entsprechend höheren Anlagerisiken
Für wen?
- Erwerbstätige mit sozialversicherungspflichtigem Einkommen
- Ehe und eingetragene Lebensparter*innen von förderberechtigten Personen
- Erwerbstätige mit sozialversicherungspflichtigem Einkommen
- Selbstständige & Freiberufler*innen
- Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke
- Ehe und eingetragene Lebensparter*innen von förderberechtigten Personen
Riester-Rente
Altersvorsorgedepot
Beiträge
Riester-Rente
- Geförderter Höchstbeitrag: 1.800 € p.a. zzgl. Zulagen
- Mindestbeitrag: 120 € p.a.
Altersvorsorgedepot
- Geförderter Höchstbeitrag: 1.800 € p.a. zzgl. Zulagen
- Mindestbeitrag: 120 € p.a.
Zulagen
Riester-Rente
- Absolute Zulagenförderung
- Grundzulage: 175 € p.a.
- Kinderzulage: 185 € bzw. 300 € p.a.
- Bonus für „Berufseinsteiger*innen“ (einmalig, bis max. 25. Lebensjahr): 200 €
Altersvorsorgedepot
- Proportionale Zulagenförderung
- Grundzulage: 50% bis 360 € Beitrag p.a., 25% bis max. 1.800 € p.a., insgesamt max. 540 € p.a.
- Kinderzulage: 300 € p.a.
- Bonus für „Berufseinsteiger*innen“ (einmalig, bis max. 25. Lebensjahr): 200 €
Ansparen
Riester-Rente
- Verträge mit 100% Beitragsgarantie
- Aktienquote meist unter 30%
Altersvorsorgedepot
- Tarife mit 80% oder 100% Garantie sowie kapitalmarktbasierte Lösungen ohne Garantie wählbar
- Aktienquote bis zu 100%
Kosten
Riester-Rente
- typischerweise Zillmerung, d.h. Verteilung der Abschlusskosten über mind. 5 Jahre
Altersvorsorgedepot
- Verteilung der Abschlusskosten über die gesamte Ansparphase
Entnahme
Riester-Rente
- lebenslange Rente ab frühestens 62. Lebensjahr
- bis zu 30% Teilauszahlung zum Rentenbeginn möglich
Altersvorsorgedepot
- Rentenbeginn i.d.R. frühestens ab 65. Lebensjahr, spätestens ab 70. Lebensjahr
- Auszahlplan bis mind. 85. Lebensjahr
- lebenslange Rente in der Versicherungslösung wählbar
- bis zu 30% Teilauszahlung zum Rentenbeginn möglich
Fokus
Riester-Rente
- Absicherung des angesparten Kapitals
- planbare Altersversorgung.
Altersvorsorgedepot
- höhere Flexibilität
- langfristige Renditechance bei entsprechend höheren Anlagerisiken
Für wen?
Riester-Rente
- Erwerbstätige mit sozialversicherungspflichtigem Einkommen
- Ehe und eingetragene Lebensparter*innen von förderberechtigten Personen
Altersvorsorgedepot
- Erwerbstätige mit sozialversicherungspflichtigem Einkommen
- Selbstständige & Freiberufler*innen
- Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke
- Ehe und eingetragene Lebensparter*innen von förderberechtigten Personen
Riester behalten oder wechseln?
Sollte ich meine bestehende Riester-Rente gegen ein Altersvorsorgedepot tauschen?
Endlich die perfekte Lösung für alle?
Warum Sie trotz aller Informationen keine vorschnelle Entscheidung treffen sollten
Entscheidend bleibt, wie das Produkt zu Ihrer Rentenlücke, Ihrer steuerlichen Situation und Ihrem Sicherheitsbedürfnis passt. Eine durchdachte Finanzplanung berücksichtigt nicht nur einzelne Fördermöglichkeiten, sondern auch Ihre persönlichen Ziele, Ihre finanzielle Ausgangssituation und Ihre langfristige Strategie.
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So könnte unser Gespräch ablaufen:
Ihre persönliche Ausgangssituation
Das Altersvorsorgedepot verstehen
Ihre individuellen Möglichkeiten einordnen
Fazit und nächste Schritte

Hallo, ich bin Sandra Lekarczyk.
Dabei geht es mir nicht darum, Ihnen eine bestimmte Lösung zu verkaufen. Sondern darum, gemeinsam herauszufinden, welche Strategie zu Ihrem Leben, Ihren Zielen und Ihren persönlichen Vorstellungen passt.
Das Altersvorsorgedepot ist dabei eine von mehreren Möglichkeiten, die wir gemeinsam betrachten können.
Ihre Fragen zum staatlich geförderten Altersvorsorgedepot
Was ist das Altersvorsorgedepot genau?
Das Altersvorsorgedepot ist eine neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Es ermöglicht eine kapitalmarktorientierte Anlage, beispielsweise über geeignete ETFs. Ziel ist es, die Chancen des langfristigen Vermögensaufbaus stärker mit staatlicher Förderung zu verbinden.
Wie funktioniert die staatliche Förderung?
Die Förderung soll den privaten Vermögensaufbau für das Alter unterstützen. Welche Zulagen und steuerlichen Vorteile Sie konkret nutzen können, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und Ihrer persönlichen Situation ab. Im Orientierungsgespräch können wir erste Beispielrechnungen betrachten und die für Sie relevanten Fördermöglichkeiten besprechen.
Ab wann ist das Altersvorsorgedepot verfügbar?
Die neue Produktwelt gilt für ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossene Verträge. Das ergibt sich aus dem Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums und den veröffentlichten FAQ.
Was ist der Unterschied zu bisherigen Riester-Produkten?
Die Reform soll die private Altersvorsorge einfacher, renditestärker und kostengünstiger machen. Ein wesentlicher Unterschied ist, dass beim neuen Altersvorsorgedepot auf die bisher typische starke Garantieorientierung verzichtet werden soll, um höhere Kapitalmarkterträge zu ermöglichen.
Für wen könnte das Altersvorsorgedepot sinnvoll sein?
Vor allem für Menschen, die langfristig denken, Kapitalmarktschwankungen grundsätzlich akzeptieren und staatliche Förderung mit renditeorientierter Vorsorge verbinden möchten. Ob es in Ihrem Fall sinnvoll ist, hängt aber stark von Ihrer gesamten Vorsorgestrategie ab.
Gibt es Änderungen beim förderfähigen Personenkreis?
Ja, zukünftig sind auch Selbständige und Freiberufler*innen unmittelbar förderfähig und können von der staatlichen Förderung der eigenen Altersvorsorge profitieren. Das gilt auch für angestellte Versorgungswerkmitglieder.
Wortlaut des BMF: unmittelbar förderberechtigt sind künftig auch selbständig Erwerbstätige, die Einkünfte nach § 15 („Gewerbetreibende“) oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes erzielen und eine Steuererklärung abgegeben haben, sowie Pflichtmitglieder in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung.
Ist ein Altersvorsorgedepot automatisch besser als eine Rentenversicherung?
Nein. Es ist ein anderer Baustein mit anderen Vor- und Nachteilen. Je nach Sicherheitsbedürfnis, Steuerwirkung, Entnahmeplanung und bestehender Vorsorge kann ein Altersvorsorgedepot sinnvoller, gleichwertig oder auch weniger passend sein.
Was ist ein Standarddepot?
Der Begriff kann zwei Bedeutungen haben. Zum einen sind alle Anbieter (Banken, Versicherungen, Bausparkassen) eines Altersvorsorgedepots verpflichtet, auch ein „schlankes“ Standardprodukt anzubieten. Dieses muss online abschließbar sein und bestimmte Kriterien erfüllen, z.B. Effektivkosten von maximal 1% und die Beschränkung auf maximal zwei Fonds.
Neben den angebotenen Standarddepots der Privatwirtschaft wird auch ein öffentlicher Träger ein Standarddepot anbieten, das die gleichen Voraussetzungen erfüllen muss.
Wie viele Verträge können parallel bespart werden?
Es können grundsätzlich zwei geförderte Verträge parallel bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 1.800€ zzgl. Zulagen bespart werden. Darüber hinaus sind ungeförderte Beiträge von 5.040€ pro Vertrag möglich.
Was geschieht mit bestehenden Riester-Verträgen, wenn das Altersvorsorgedepot da ist?
Riester-Verträge können weitergeführt, ruhend gestellt, auf ein Altersvorsorgedepot oder ins neue Förderregime übertragen werden.
Kann ich meinen alten Riester-Vertrag kündigen und einfach wechseln?
Ob ein Wechsel möglich und sinnvoll ist, hängt von den gesetzlichen Übergangsregelungen und den Bedingungen Ihres bestehenden Vertrags ab. Besonders wichtig sind bereits erhaltene Förderungen, Garantien, Vertragskosten und die verbleibende Zeit bis zum Ruhestand. Eine pauschale Empfehlung zum Wechsel wäre deshalb nicht seriös.
Ist es möglich mit einem bestehenden Riester-Vertrag die neue Förderung zu erhalten, wenn diese höher ist?
Ja, ein Wechsel in die neue Förderung unter Beibehaltung der Riester-Rente beim bisherigen Anbieter ist möglich.
Kann der Wechsel in ein Altersvorsorgedepot Nachteile haben?
Bei einem Wechsel sollte immer die Gesamtsituation (Ehegattenförderung, weitere Planungen) und natürlich auch der bestehende Riester-Vertrag genau betrachtet werden. Beispielsweise bietet das Altersvorsorgedepot geringere Flexibilitäten beim Todesfallschutz und einen späteren Rentenbeginn (frühestens 65, bei Riester ab 62). Hier können bei einem Wechsel Nachteile entstehen, die bewertet werden sollten.
Welche Risiken hat das Altersvorsorgedepot?
Kapitalmarktanlagen unterliegen Wertschwankungen. Je nach gewählter Anlage können auch erhebliche Verluste entstehen. Eine höhere Renditechance bedeutet daher nicht automatisch ein besseres Ergebnis. Entscheidend sind unter anderem Ihr Anlagehorizont, Ihre Risikobereitschaft, die Kosten und die gewählte Anlagestrategie.
Kann ein Altersvorsorgedepot gekündigt werden?
Eine Kündigung des Altersvorsorgedepots mit Abruf des Kapitals entspricht auch weiterhin einer schädlichen Verwendung, ist also nur mit Rückzahlung der staatlichen Förderung möglich.
Wie werden Kapitalerträge besteuert?
Das Bundesfinanzministerium stellt in den FAQ klar, dass die Besteuerung in der Reform gesondert geregelt ist und dass die steuerliche Förderung insgesamt vereinfacht werden soll. Für die konkrete Bewertung kommt es auf die endgültige Ausgestaltung und Ihre individuelle Situation an.
Brauche ich trotz Altersvorsorgedepot noch andere Vorsorgebausteine?
In vielen Fällen: ja. Ein Altersvorsorgedepot kann ein sinnvoller Teil Ihres Vorsorgekonzepts sein, ersetzt aber nicht automatisch alle anderen Bausteine. Gute Ruhestandsplanung entsteht meist durch eine kluge Kombination.
Was kostet das 45-minütige Orientierungsgespräch?
Das Orientierungsgespräch ist für Sie vollständig kostenfrei und unverbindlich. Sie erhalten erste fachliche Informationen zum Altersvorsorgedepot und eine individuelle Orientierung für Ihre persönliche Vorsorgesituation.
Sollten Sie sich anschließend eine vertiefende Beratung wünschen, besprechen wir die möglichen Leistungen und deren Vergütung transparent im Voraus.
Muss ich mich auf das Gespräch vorbereiten?
Eine besondere Vorbereitung ist nicht erforderlich. Hilfreich ist es allerdings, wenn Sie sich vorab überlegen, welche Fragen Sie beschäftigen und welche Vorsorgelösungen Sie bereits nutzen. Falls vorhanden, können Sie entsprechende Vertragsinformationen bereithalten.
Bin ich nach dem Gespräch zu einer Zusammenarbeit verpflichtet?
Nein. Das Orientierungsgespräch ist unverbindlich. Sie entscheiden anschließend selbst, ob Sie weitere Beratungsleistungen in Anspruch nehmen möchten. Gleichzeitig bietet Ihnen der Termin die Gelegenheit, mich und meine Arbeitsweise persönlich kennenzulernen.
Ihre Altersvorsorge verdient mehr als eine pauschale Empfehlung.


